Aktuelles aus den Gemeindewerken Murnau

21. November 2011

Neue Verordnung für Trinkwasser

 

Fast sechs Monate nach Verabschiedung durch den Bundesrat hat das Bundesministerium für Gesundheit die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verkündet. Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 (TrinkwV 2001) musste in einigen Punkten an neue Entwicklungen angepasst werden. Die geänderte Trinkwasserverordnung trat am 1. November 2011 in Kraft.

Ein Novum innerhalb der Verordnung ist der Grenzwert für Uran im Trinkwasser. Als erster Staat innerhalb der Europäischen Union hat die Bundesrepublik Deutschland einen Grenzwert für Uran festgelegt – bei 10 μg/l. „Dies ist der weltweit schärfste Grenzwert und bietet allen Bevölkerungsgruppen – Säuglingen eingeschlossen – gesundheitliche Sicherheit“. Der Uranwert im Murnauer Trinkwasser beträgt 0,8 μg/l.

Beim Thema Blei hält die Verordnung ebenfalls neue Vorgaben bereit. So sind Anlageninhaber künftig verpflichtet Verbraucher über das Vorhandensein von Blei als Werkstoff in der Trinkwasserverteilung zu informieren. Dies können Hausanschlussleitungen des Wasserversorgers oder aber Trinkwasserinstallation in älteren Gebäuden sein, wobei in der Murnauer Wasserversorgung keine Hausanschlussleitungen aus Blei vorhanden sind. Ab Dezember 2013 gilt der schon seit 2001 vorgesehene verschärfte Blei-Grenzewert von 10 μg/l. Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium wurde von 5 auf 3 μg/l gesenkt. Im Murnauer Trinkwasser sind Blei und Cadmium praktisch nicht enthalten. Die ermittelten Laborwerte liegen unter der Nachweisgrenze. 

Eines der Hauptanliegen der novellierten Trinkwasserverordnung ist die Bekämpfung von Legionellen. Sie können sich in Warmwasserbereitungsanlagen bei Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad optimal vermehren. Steht Warmwasser längere Zeit in Rohrleitungen, besteht die Gefahr der Keimbildung. Mit der TrinkwV 2011 wird nun ein Grenzwert eingeführt, der künftig nicht überschritten werden darf.
Die Qualität des Trinkwassers ist maßgeblich von der internen Hausinstallationsanlage abhängig. Denn das Wasserversorgungsunternehmen ist lediglich bis zum Übergabepunkt (Wasserzähler) verantwortlich.
Vermieter von Mehrfamilienhäusern, deren Boilerinhalt mehr als 400 Liter beträgt, stehen dann in der Pflicht ihre Anlage beim Gesundheitsamt anzumelden und künftig jährlich auf Legionellen zu untersuchen.

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund prognostizierte, dass eine solche Untersuchung bei einem 8-Parteien-Haus jährliche Kosten von rund 200 Euro verursachen wird.  

 
 
 
 
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