Gesplittete Abwassergebühr am 01.01.2023

Die Gemeindewerke beabsichtigen ab 01.01.2023 die Einführung von getrennten Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung für das Entwässerungsgebiet des Marktes Murnau am Staffelsee.

Warum wird die Abwassergebühr aufgeteilt?

Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen erheben die Gemeindewerke als Eigenbetrieb des Marktes Murnau bisher Abwassergebühren nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“, also danach, wie viel Trinkwasser einem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung zugeführt wird.

Die Anwendung dieser Bemessungsgrundlage für beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht (mehr) zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung größer als 12 % der gebührenfähigen Gesamtkosten sind. Dies ist für das Entwässerungsgebiet des Marktes Murnau der Fall. Daher muss die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit jeweils eigener Bemessungsgrundlage gesplittet werden.

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Muster Anschreiben und Erfassungsbogen mit Beispiel

Anleitung zum Ausfüllen und Erläuterungen

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - ausführliche Anleitung

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