Installateurverzeichnis
Arbeiten an der Wasserinstallation dürfen gem. der AVBWasserV § 12 Abs. 2 (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) neben dem Wasserversorgungsunternehmen (WVU) nur durch in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden, welches die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und den Richtlinien des DVGW, ausführt.
Das WVU darf eine Eintragung in das Installateurverzeichnis im Interesse des Anschlussnehmersnur nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Ab 01.01.2022 dürfen im Wasserversorgungsgebiet der Gemeindewerke Murnau nur noch Firmen, die in ein Installateurverzeichnis eingetragen sind, Arbeiten an einer Wasserinstallation vornehmen.
Der Eintrag in das Installateurverzeichnis gilt für ganz Deutschland, befristet auf fünf Jahre. Daher ist ein eingetragenes Installationsunsternehmen auch in allen anderen Trinkwassernetzen Deutschlands befähigt, Installationsarbeiten durchführen zu dürfen. Das Installateurverzeichnis ist unten auf dieser Seite veröffentlicht.
Für die Eintragung senden Sie uns bitte unten stehende Anträge ausgefüllt und unterschrieben. Falls Sie schon bei einem anderen Wasserversorgungsunternehmen eingetragen sind, senden Sie uns bitte das Zertifikat.
Downloads für die Unterlagen:
Matrix Voraussetzungen für die Eintragung ins das Installateurverzeichnis
Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis
Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen